AGB

  1. Allgemeines

Die TOP GYM Fitness-Studio Betriebs GmbH (in der Folge kurz „TOPGYM“ genannt) ist stets bemüht, ihren Mitgliedern sämtliche Leistungen zu ihrer vollsten Zufriedenheit zu erbringen.

Mitglieder sind sämtliche juristischen und natürlichen Personen, welche das Angebot bzw. die Dienstleistungen der TOPGYM auf der Grundlage der von TOPGYM gegengezeichneten Beitrittserklärung in Anspruch nehmen. Diese AGB bilden die Grundlage der vertraglichen Beziehungen zwischen TOPGYM und ihren Mitgliedern und stellen die für einen reibungslosen Betrieb des Fitnessstudios notwendigen Verhaltensregeln dar. Diese AGB gelten, soweit im Einzelnen nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart wurde, für den gesamten Umfang der vertraglichen Beziehungen zwischen TOPGYM und dem Mitglied.

Jedes Mitglied erhält eine entsprechende Mitgliedskarte, die bei jedem Besuch mitzubringen und zum Nachweis der Mitgliedschaft unaufgefordert vorzuzeigen ist.

Tagesbesucher und Inhaber einer „Schnupperkarte“ stehen den Mitgliedern für die Dauer der Gültigkeit der Tageskarten oder „Schnupperkarten“ gleich. Die vertragliche Beziehung zwischen TOPGYM einerseits und Tagesbesuchern und Inhabern einer „Schnupperkarte“ andererseits unterliegt ebenfalls diesen AGB. Tagesbesucher und Inhaber einer „Schnupperkarte“ haben ebenfalls die unter www.topgym.com abrufbare und in den Räumlichkeiten von TOPGYM ausgehängte Studioordnung einzuhalten.

  1. Mitgliedschaft – Vertragsdauer

Die Mitgliedschaft beginnt mit der Gegenzeichnung der vom Mitglied unterfertigten Beitrittserklärung durch TOPGYM. Ab diesem Zeitpunkt stehen dem Mitglied sämtliche Angebote und Dienstleistungen der TOPGYM zur Verfügung, sofern sie nicht aus den unten näher beschriebenen Gründen widerrufen oder zeitweilig nicht angeboten wurden bzw. werden.

Die Mitgliedschaft wird auf die in der Beitrittserklärung vereinbarte Dauer abgeschlossen. Bei Mitgliedschaften mit „automatischer Verlängerung“, verlängert sich das Vertragsverhältnis zu den gleichen Konditionen, insbesondere zu den gleichen Mitgliedsbeiträgen, wie bei Unterfertigung der Beitrittserklärung durch das Mitglied um die in der Beitrittserklärung vereinbarte Laufzeit automatisch, wenn nicht eine der Vertragsparteien bis spätestens sechs Wochen vor dem Ende der jeweils aktuellen Vertragsdauer schriftlich erklärt, das Vertragsverhältnis nicht verlängern zu wollen. Für die Rechtzeitigkeit der Erklärung ist der Zugang maßgeblich. Die Erklärung kann auch mittels E-Mail an die zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse der jeweiligen Vertragspartei erfolgen.

Aus wichtigen Gründen kann das Vertragsverhältnis jederzeit mit sofortiger Wirkung beendet werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für eine der beiden Vertragsparteien selbst für die Dauer der Kündigungsfrist nicht zumutbar ist. Beispiele hierfür sind die wiederholte schwerwiegende Missachtung der Studioordnung trotz vorheriger Ermahnungen durch einen Mitarbeiter der TOPGYM, die Gefährdung der Sicherheit von anderen Mitgliedern und Mitarbeiter der TOPGYM, grob ungebührliches oder unsittliches Verhalten des Mitgliedes, oder der Rückstand mit mindestens zwei Raten gemäß der getroffenen Entgeltvereinbarung und fruchtlosem Verstreichen einer zweiwöchigen Nachfrist etc.

  1. Leistungsumfang

Die Leistungen der TOPGYM sind in der Beitrittserklärung beschrieben. TOPGYM behält sich das Recht vor, darüberhinausgehende Leistungen (z.B. W-LAN, Internetzugang) jederzeit wiedereinzustellen. TOPGYM behält sich weiters das Recht vor, geringfügige, zeitlich begrenzte und sachlich gerechtfertigte Änderungen des Leistungsumfangs jederzeit vorzunehmen, z.B. bei Wartung oder Reparatur von Geräten oder Einrichtungen. TOPGYM wird sich bemühen, den vollen Umfang der in der Beitrittserklärung genannten Leistungen ehestmöglich wiederherzustellen. Dem Mitglied stehen, sofern es kein Verbraucher im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes ist, aus diesem Grund keine Ansprüche gegen TOPGYM, insbesondere auf Entgeltminderung zu.

Die Termine von speziell angebotenen Übungen werden im Eingangsbereich des Fitnessstudios durch Aushang angekündigt. Angebotene Übungen, die ihren gewünschten (Trainings)Effekt daraus beziehen, dass sie in Gruppen abgehalten werden, wie z.B. Step, BoxPower, Yoga oder ähnliche Gruppentrainingsstunden, sind freibleibend und bedürfen außerdem einer Mindestteilnehmeranzahl von 5 Personen. TOPGYM behält sich das Recht vor, bei Unterschreiten der Mindestteilnehmeranzahl oder Erkrankung oder Verhinderung des Trainers die davon betroffenen Übungen abzusagen.

  1. Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten sind: täglich 4:00 Uhr bis 24:00 Uhr.

Abweichende Öffnungszeiten an Feiertagen oder wegen betrieblicher Notwendigkeit werden von TOPGYM auf deren Website unter www.topgym.com sowie als Aushang an der Eingangstür der Räumlichkeiten des Fitnessstudios rechtzeitig veröffentlicht. Aus solchen abweichenden Öffnungszeiten erwachsen dem Mitglied, sofern es kein Verbraucher im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes ist, keinerlei Ansprüche gegen TOPGYM, insbesondere kein Entgeltminderungsanspruch.

  1. Mitgliedsbeiträge

Die für die Leistungen der TOPGYM zustehenden Mitgliedsbeiträge sind aus den jeweils aktuellen Preislisten unter www.topgym.com und aus den in den Räumlichkeiten des Fitnessstudios ausgehängten aktuellen Preislisten zu ersehen. Der bei Unterfertigung der Beitrittsvereinbarung durch das Mitglied vereinbarte Mitgliedsbeitrag gilt während der gesamten Vertragsdauer. Der Mitgliedsbeitrag kann mittels Vorauszahlung oder monatlicher Zahlung gemäß folgenden Bestimmungen bezahlt werden:

Ø Vorauszahlung: Der Mitgliedschaftsbeitrag für die vereinbarte Dauer wird mit dem Datum des Vertragsabschlusses fällig. Die Einzahlung hat bar zu erfolgen oder in einer von TOPGYM einzelvertraglich angebotenen Zahlungsmodalität.

Ø Monatliche Zahlung: Der Mitgliedsbeitrag für die vereinbarte Dauer wird in monatlichen Raten beglichen. Nach Bezahlung der ersten Rate (bar oder in einer von TOPGYM angebotenen Zahlungsmodalität) hat das Mitglied einen entsprechenden Abbuchungsauftrag zur Begleichung der folgenden monatlichen Raten zu erteilen. Unabhängig von der Erteilung eines Abbuchungsauftrages ist der Mitgliedsbeitrag jeweils am 1. jeden Monats im Vorhinein zur Zahlung fällig.

Ø Für die Rechtzeitigkeit der Einzahlung ist das fristgerechte und spesenfreie Einlangen auf dem Konto der TOPGYM maßgeblich. Im Falle des Verzugs gelten Verzugszinsen in Höhe von 8 % als vereinbart. Einlangende Zahlungen werden, mangels Widmung, zuerst auf ausständige Betreibungskosten, dann auf offene Zinsen und dann auf die jeweils älteste fällige Verbindlichkeit angerechnet.

Ø TOPGYM kann die angebotenen Mitgliedsbeiträge wirtschaftlich nur dann gewährleisten, wenn alle Mitglieder ihren Zahlungsverpflichtungen pünktlich nachkommen. Soweit die Einforderung der ausstehenden Mitgliedschaftsbeiträge daher durch ein von TOPGYM eingeschaltetes Inkassobüro erfolgt, verpflichtet sich das Mitglied, die Kosten, welche zur zweckentsprechenden Betreibung oder Einbringung notwendig waren, zu ersetzen. Die Vergütung erfolgt in Höhe der gem. Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstitute BGBl 1996/141 idgF, zulässigen Beträge. Die gilt nur, wenn TOPGYM nachweist, dass die getätigten Aufwendungen in Bezug auf die Höhe der ausstehenden Forderung verhältnismäßig, notwendig und zweckmäßig waren. Sollte TOPGYM einen Rechtsanwalt mit der Einbringlichmachung von offenen Forderungen betrauen, verpflichtet sich das Mitglied TOPGYM die hiefür anfallenden Kosten nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz zu ersetzen.

Ø Für Mahnungen durch TOPGYM verpflichtet sich das Mitglied, pro erfolgter Mahnung Mahnspesen in Höhe von EUR 4,00 an TOPGYM zu bezahlen.

  1. Änderung von persönlichen Daten – Formvorschrift

Das Mitglied verpflichtet sich, Änderungen des Namens, der Adresse oder sonstiger, wesentlicher Umstände, TOPGYM unverzüglich bekannt zu geben. Rechtsgeschäftlich relevante Erklärungen der TOPGYM gelten als zugegangen, wenn sie an die zuletzt vom Mitglied bekanntgegebene Wohn- (Geschäfts-) oder E-Mailadresse des Mitglieds übermittelt werden. Rechtsgeschäftlich relevante Erklärungen des Mitglieds sind nur dann verbindlich, wenn sie der TOPGYM schriftlich zugegangen sind. Bei der Übermittlung von Erklärungen mittels E-Mail wird im Hinblick auf die von TOPGYM verwendeten SPAM-Filter empfohlen, den Zugang nur dann als bestätigt anzusehen, wenn das Mitglied eine Lesebestätigung oder eine Antwort-E-Mail erhält.

  1. Mitgliederpflichten – Studioordnung

Ø Jedes Mitglied erklärt ausdrücklich, gewährleistet und haftet dafür, dass es an keinen Krankheiten leidet und keine Verletzungen hat, die bei Teilnahme am Training eine Selbstgefährdung oder die Gefährdung Dritter mit sich bringen.

Ø Jedes Mitglied verpflichtet sich zur Einhaltung der Studioordnung, welche ihm vor Unterfertigung der Beitrittserklärung übergeben wurden, im Eingangsbereich des Fitnessstudios ausgehängt ist und unter der Website www.topgym.com abrufbar ist.

Ø Die Mitglieder haben den Anweisungen der Mitarbeiter von TOPGYM Folge zu leisten, wenn sich diese auf die Einhaltung der Pflichten des Mitgliedes laut der Studioordnung, diesen AGB oder der Beitrittserklärung beziehen.

Ø Das Rauchen ist in den Räumlichkeiten der TOPGYM nicht gestattet.

Ø Das Betreten der Trainingsräumlichkeiten ist aus hygienischen Gründen nur mit sauberen Sportschuhen, Trainingsbekleidung und Handtuch gestattet.

Ø Das Mitglied hat sämtliche Einrichtungen des Fitnessstudios mit großer Sorgfalt zu behandeln.

Ø Das Mitglied hat sich gegenüber anderen Mitgliedern mit aller Fairness und Sportlichkeit zu verhalten und alles zu unterlassen, was die Ordnung und Ruhe im Fitnessstudio stört.

Ø Während des Trainings oder Aufenthalts in den Räumlichkeiten der TOPGYM hat sich jedes Mitglied so zu verhalten, dass keine andere Person gefährdet, geschädigt, belästigt oder behindert wird.

Ø Es dürfen keine vom Mitglied mitgebrachten Speisen und Getränke in den Räumlichkeiten der TOPGYM konsumiert werden.

Ø Speisen, Taschen etc. dürfen nicht in den Trainingsbereich mitgenommen werden. Für Getränke ist der jeweils vorgesehene Abstellbereich zu benutzen.

Ø Benutzte Trainingsgeräte sind nach Gebrauch zu säubern und wieder an die dafür vorgesehenen Plätze zurückzubringen.

  1. Haftung

Mit Ausnahme von Personenschäden haftet TOPGYM für von ihr oder von ihr zurechenbaren Dritten verursachte Schäden nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten. TOPGYM haftet nicht für Sach- und Körperschäden eines Mitgliedes, welche dieses beim Training aus eigenem Verschulden oder aus dem Verschulden eines Dritten erleidet. TOPGYM haftet insbesondere nicht für Schäden, die aus der unsachgemäßen Bedienung der Geräte entstehen. TOPGYM haftet nicht für den Verlust von Kleidungsstücken und sonstigen Gegenständen, die außerhalb der dafür vorgesehenen Plätze (ordnungsgemäß versperrter/s Spind/Kästchen) aufbewahrt werden. Geldbeträge über EUR 100,- und/oder Wertgegenstände sollen nicht in die Räumlichkeiten der TOPGYM mitgenommen werden, und gelten nur dann als eingebracht im Sinne des Gesetzes, wenn sie in die dafür vorgesehenen Kästchen/Spinde eingesperrt werden. TOPGYM schließt andernfalls jegliche Haftung für den Verlust solcher Geldbeträge und Wertgegenstände soweit gesetzlich zulässig aus.

Das Mitglied haftet für schuldhaft verursachte Schäden in den Räumlichkeiten der TOPGYM. Dies gilt insbesondere auch für Schäden, die aus der unsachgemäßen Bedienung der Geräte entstehen. Notwendig gewordene Reparaturen oder Neubeschaffungen von beschädigten Gegenständen, sowie sämtlich damit verbundene Schäden sind vom Verursacher zu ersetzen.

  1. Sonstiges

TOPGYM ist berechtigt, die AGB aufgrund von betrieblichen Erfordernissen oder geänderter Rechtslage anzupassen.

Änderungen der AGB gelten als genehmigt, wenn das Mitglied nicht innerhalb von 3 Monaten nach Zugang der geänderten AGB Widerspruch erhebt und den Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig auflöst und TOPGYM rechtzeitig auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Die Übermittlung der geänderten AGB und der Hinweis auf die Rechtsfolgen kann schriftlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail) erfolgen. Die jeweils gültigen AGB sind jederzeit auf der Website www.topgym.com abrufbar. Für den Fall, dass es sich beim Mitglied um keinen Verbraucher mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland oder Beschäftigung im Inland handelt, vereinbaren die Vertragsparteien für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis die ausschließliche Zuständigkeit des für 1190 Wien sachlich zuständigen Gerichtes.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen.

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